PIPPIG: Ich glaube, das ist noch verfrüht, so etwas zu behaupten, denn die Beweissicherheit dieses Verfahrens erscheint mir ungenügend.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Behandlung der nachträgl. errichteten Urkunden nach Inhalt und Qualität beruht auf einer besonderen Beachtung des Prinzips der Beweissicherheit.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)