Bewertungsrecht

  1. Nach dem neuen Bewertungsrecht werden nun bei bebauten Grundstücken 50 bis 55 Prozent und bei unbebauten Grundstücken 72 Prozent erreicht. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  2. Recht, zum Steuer- und Bewertungsrecht sowie zum allgemeinen Verwaltungsrecht seien hierbei ebenfalls nur begrenzt auf bestimmte spezielle Fragestellungen, die sich aus dem Lastenausgleichsrecht ergäben. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)