Bezirksversammlungswahl

  1. Die rechtsradikalen "Republikaner" hätten nach Ansicht des Vorsitzenden des Hamburgischen Verfassungsgerichts, Wilhelm Rapp, zur Bezirksversammlungswahl in Hamburg-Bergedorf am 19. September 1993 zugelassen werden müssen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)