Zeiten des Bezuges von Mutterschaftsgeld (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung) sowie Zeiten der Erziehung eines bis zu drei Jahre alten Kindes werden vom 1. Januar 2003 an in die Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung einbezogen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.01.2002)
"Mit den Neuerungen werden weder das Arbeitslosengeld gekürzt noch die Dauer des Bezuges verändert", sagte der Minister.
( Quelle: Welt 1996)