Bislang verlangt der Gesetzgeber die regelmäßige Kontrolle nur bei gewerblich genutzten Gasanlagen - etwa in Imbissbuden oder bei Heizpilzen in Biergärten sowie bei größeren privaten Hausheizungen und fahrbaren Anlagen in Wohnwagen oder Yachten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.06.2005)
Zwischen Fachwerkhausfassaden, urigen Biergärten und lauschigen Weinlauben wird aufgekocht.
( Quelle: Welt 1999)