Binalshibhs

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  1. Dabei muss nicht nur Deutschland, sondern auch Frankreich ein Interesse an den Aussagen Binalshibhs haben. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.09.2002)
  2. Die USA haben bisher sämtliche Aussagen Binalshibhs und Mohammeds dem Gericht vorenthalten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 13.08.2004)
  3. Die USA seien jedoch völkerrechtlich verpflichtet gewesen, Binalshibhs Zeugenvernehmung zuzulassen und die Protokolle seiner Verhöre durch US-Behörden dem Gericht zugänglich zu machen. ( Quelle: Telepolis vom 01.02.2004)
  4. Die Auslieferung Binalshibhs durch Pakistan verlief unkompliziert. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.09.2002)
  5. Allerdings liegt dem Gericht auch ohne die möglichen Einlassungen Binalshibhs eine Reihe von Zeugenaussagen vor, die die Nähe des Angeklagten zum Kreis der Hamburger Attentäter zweifelsfrei belegt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.01.2003)
  6. Der Richter akzeptierte die Weigerung im Falle Binalshibhs. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.02.2003)
  7. Pflichtgemäß hatten also Innenminister Otto Schily und Justizministerin Herta Däubler-Gmelin verkündet, Deutschland werde sich um die Auslieferung Binalshibhs von Pakistan nach Deutschland bemühen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.09.2002)
  8. Die Hamburger Richter hätten nicht entsprechend gewürdigt, dass ihnen die Aussagen Binalshibhs vorenthalten wurden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.03.2005)
  9. Im ersten Prozess erhielt Motassadeq 15 Jahre Haft. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil mit der Begründung auf, das Gericht habe das Fehlen der Aussagen Binalshibhs zu wenig berücksichtigt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 07.08.2004)
  10. ABC hatte gemeldet, das Abhören von Foudas Handy habe zur Festnahme Binalshibhs geführt. ( Quelle: Netzeitung vom 20.09.2002)
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