Es geht um den Stammzellen-Import, also den Teil der hochumstrittenen Forschungsvorhaben der Bio-Medizin, den das Embryonenschutzgesetz nicht in eindeutiger Weise regelt.
( Quelle: Die Welt 2001)
Deshalb habe sich die Bundesregierung in der Debatte um die Bioethik-Konvention des Europarates nachdrücklich für einheitliche Mindeststandards in den Grenzbereichen der Bio-Medizin eingesetzt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)