Biodiversitätskonvention

  1. Auf dieses Ziel haben sich im Mai 2000 die Unterzeichner der Biodiversitätskonvention der Uno verständigt: Das Management natürlicher Ressourcen muss immer eine Sache gesellschaftlicher Willensbildung sein. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.11.2003)
  2. Laut der von der Bundesregierung ratifizierten Biodiversitätskonvention müssen wirtschaftliche Vorteile, die aus der kommerziellen Nutzung von Pflanzen gezogen werden, mit den Herkunftsländern der Pflanzen "ausgewogen und gerecht" geteilt werden. ( Quelle: TAZ 1997)