Bordgewalt

  1. Das Tokioter Abkommen von 1963 lege fest, daß, "sobald die Flugzeugtüren geschlossen sind, der Flugkapitän Inhaber der >Bordgewalt< ist und sich dazu verpflichtet, die Sicherheit an Bord zu gewährleisten". ( Quelle: Junge Welt 2000)