Bourquains Verteidiger forderten am ersten Prozesstag, das Verfahren müsse eingestellt werden: Erstens sei ihr Mandant schon einmal wegen dieser Tat rechtskräftig verurteilt, zweitens könne von niedrigen Beweggründen keine Rede sein.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.06.2003)
Auf eine Anzeige der Franzosen hin ermittelte auch die Staatsanwaltschaft in Dortmund, Bourquains letztem deutschen Wohnsitz, allerdings wegen Totschlags, nicht wegen Mordes.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.06.2003)