Als Arbeitgeber allerdings verliert das Brauereigewerbe kontinuierlich an Bedeutung.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.01.2001)
Außerdem sehe der Bundesrahmentarifvertrag für das Brauereigewerbe vor, daß Unternehmen mit geringerem Ausstoß ihre Belegschaft auch in niedrigere Lohngruppen einordnen können.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)