Brennstoffkreislaufs

  1. Iran seinerseits müsse sich eindeutig bereit erklären, dauerhaft auf die Schließung des Brennstoffkreislaufs zu verzichten. ( Quelle: n-tv.de vom 19.01.2005)
  2. Die Überwachung der Kernkraftwerke und der Anlagen des Brennstoffkreislaufs ist ständige Aufgabe der zuständigen atomrechtlichen Behörden der Länder, die nach Artikel 85 des Grundgesetzes Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht des Bundes unterstehen. ( Quelle: Jahresbericht der Bundesregierung 1995)
  3. Iran müsse sich eindeutig bereit erklären, dauerhaft auf die Schließung des Brennstoffkreislaufs zu verzichten. ( Quelle: Spiegel Online vom 20.01.2005)
  4. Verzicht auf die vollständige Nutzung des Brennstoffkreislaufs. ( Quelle: Handelsblatt vom 09.08.2005)
  5. Dadurch ist das Land nicht auf den Import von Uran für den Start des Brennstoffkreislaufs angewiesen. ( Quelle: Tagesschau vom 10.08.2005)