Bußgeld-Höchstbetrages

  1. Fünf Jahre statt bisher drei Jahre Höchststrafe, so sieht es die schon im Dezember verabschiedete Gesetzesnovelle vor; zusätzlich wird nun eine Aufstockung des Bußgeld-Höchstbetrages von derzeit 500.000 Mark auf eine Million Mark erwogen. ( Quelle: TAZ 1989)