Bundesemissionsgesetz

  1. "Nach dem Bundesemissionsgesetz bedarf die Anlage keiner Genehmigung, wenn sie nicht länger als zwölf Monate produziert", informiert Monika Kuhnert, Amtsleiterin im Bau- und Wohnungsaufsichtsamt Lichtenberg. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)