Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften

2 Weiter →
  1. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nun - auch mit dem öffentlichen Segen des Jugendschutzes vertreten durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) - durch die virtuelle Gegend laufen und Treffer durch gezielte Kopfschüsse trainieren. ( Quelle: Telepolis vom 30.05.2002)
  2. Der umstrittene Film ist von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften schon seit 1986 indiziert. ( Quelle: )
2 Weiter →