Bundesprüfstelle

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  1. Diesmal aber gab es unterirdisch schlechten Porno-Rap, mit dem sich die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien längst befasst hat und der von deutschen Sendern nicht gespielt wird. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.10.2004)
  2. Der umstrittene Film ist von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften schon seit 1986 indiziert. ( Quelle: )
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