Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung

  1. Er muß sich an die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) halten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  2. Die Beratung wird von "qualifizierten Rechtsanwälten" durchgeführt, die Gebühren berechnen sich nach der "Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung" (BRAGO). ( Quelle: Die Zeit (44/2002))
  3. Die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung, nach der Kubicki bezahlt worden sei, stelle sozusagen die Honorar-Obergrenze dar. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  4. Schließlich sei die bisher gültige Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (Brago) zehn Jahre nicht angepasst worden und die Preise in der Wirtschaft in der selben Zeit um 26 Prozent gestiegen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 19.06.2004)