Bundessozialgerichtes

  1. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes in Kassel müssen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes die während des vorausgegangenen Beschäftigungsverhältnisses erhaltenen Mehrarbeitszuschläge unberücksichtigt bleiben. ( Quelle: TAZ 1987)
  2. Der Präsident des Sozialverbandes VdK, Walter Hirrlinger, hat unterdessen die ersten Entscheidungen des Kasseler Bundessozialgerichtes (BSG) zur Pflegeversicherung grundsätzlich begrüßt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Sie beruft sich auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 10. Februar 2000. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.09.2001)