Das Bundesverfassungsgericht hat die Rolle des Präsidenten bei einer Bundestagsauflösung nach einer gescheiterten Vertrauensfrage gestärkt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 07.09.2005)
Die Verfassungsrichter lassen sich in Sachen Bundestagsauflösung Zeit.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.08.2005)
Auf die Frage eines ARD-Reporters nach den Erfolgsaussichten der Gespräche mit der SPD über Wahltermin und Bundestagsauflösung antwortete Kohl:
( Quelle: TAZ 1990)
Die Voraussetzungen für eine Bundestagsauflösung lagen nicht vor.
( Quelle: Die Welt vom 11.06.2005)
Der Bundestagsabgeordnete Schulz, einer der beiden Kläger gegen die Bundestagsauflösung, hat dies treffend als "gefühltes Misstrauen" bezeichnet.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.09.2005)
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe verkündet sein Urteil zur Bundestagsauflösung.
( Quelle: Westfalenpost vom 27.08.2005)
Allerdings: Hält man die Rechtfertigung des damaligen Präsidenten Karl Carstens für die Bundestagsauflösung neben Köhlers Rede, dann wird deutlich, dass die juristisch relevanten Argumente diesmal deutlich dünner ausgefallen sind.
( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 24.07.2005)
Köhler dürfe die Bundestagsauflösung nicht unterschreiben, wenn die Begründung eine vorgetäuscht verlorene Vertrauensfrage sei.
( Quelle: RTL vom 23.07.2005)
Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) glaubt, dass weder Köhler noch das Verfassungsgericht sich der Bundestagsauflösung widersetzen werden.
( Quelle: Frankenpost vom 03.07.2005)