Börsensteuer

  1. Insgesamt rechnet die PDS durch Vermögen-, Erbschaft-, Schenkung- und Börsensteuer, die Streichung von Privilegien und die Steuerpflicht für alle Arten von Einkünften mit Mehreinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden von mindestens 64 Milliarden Euro. ( Quelle: Die Welt vom 13.07.2005)