Wenn Sie einen einen Spitzenpolitiker mit uralten Autos und CB-Funkgeräten observieren wollen, dann ist der Mißerfolg programmiert.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Neben dem Betrieb von C-Netz -Auto- und Handtelefonen ist nun auch allgemein die Mitnahme von Funkanlagen, der Betrieb von Eurosignal- und Cityrufempfängern sowie der Betrieb von CB-Funkgeräten gestattet.
( Quelle: TAZ 1990)