CSFR-Nachfolgestaaten

  1. In einer Übergangsphase können Bürger der beiden CSFR-Nachfolgestaaten von heute an bis Sonntag pro Person 4000 Kcs. in Noten, die von den beiden Nationalbanken mit Aufklebern gekennzeichnet wurden, oder in Geldscheine der neuen Währungen umtauschen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)