Unklar blieb gestern, auf wessen Initiative diese entscheidenden Liberalisierungen des damals nur vom ADAC angebotenen "CdT" eingeführt wurden.
( Quelle: Die Welt vom 15.04.2005)
Die Reiseschutzversicherungen etwa in Form des CdT gaben deutschen Behörden Sicherheit, dass Aufenthalts-, Abschiebe-oder Krankheitskosten für einen Visum-Antragsteller gegebenenfalls von einem Versicherer getragen würden.
( Quelle: n-tv.de vom 18.02.2005)
Reermann sagte, das Bundesinnenministerium habe damals nur "mit gewissem Magengrimmen" zugestimmt: "Unsere Befürchtung ging dahin, dass die Auslandsvertretungen diese CdT als Vorwegvisum betrachten, das Visum zu erteilen ohne jede weitere Prüfung."
( Quelle: n-tv.de vom 18.02.2005)
Oktober 1999: Die deutschen Botschaften dürfen bei Vorlage des CdT auf weitere Unterlagen verzichten.
( Quelle: Tagesschau vom 20.02.2005)