Doch für diese beiden Morde braucht Chreidi keine Strafverfolgung zu befürchten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Für die beiden Morde in Berlin soll Chreidi aber nicht belangt werden, weil er als Kronzeuge im Prozeß gegen Johannes Weinrich aussagen soll.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Der 35jährige Jasser Chreidi gilt als Mitglied der Untergrundgruppe Fatah-Revolutionsrat, die von dem berüchtigten Terroristen Abu Nidal angeführt wird.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)