Chreidi

  1. Doch für diese beiden Morde braucht Chreidi keine Strafverfolgung zu befürchten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Für die beiden Morde in Berlin soll Chreidi aber nicht belangt werden, weil er als Kronzeuge im Prozeß gegen Johannes Weinrich aussagen soll. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Der 35jährige Jasser Chreidi gilt als Mitglied der Untergrundgruppe Fatah-Revolutionsrat, die von dem berüchtigten Terroristen Abu Nidal angeführt wird. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)