Christa Lüttmer

  1. Wie bereits Staatsanwältin Christa Lüttmer sah das Gericht die Tatvorwürfe erpresserischer Menschenraub, räuberische Erpressung, Geiselnahme und Verstoß gegen das Waffengesetz als erwiesen an. ( Quelle: Spiegel Online vom 29.08.2002)