Der Handel mit Haschisch- und Marihuana-Produkten, der die "Coffieshops" von traditionellen Kaffeehäusern unterscheidet, ist zwar offiziell verboten, wird aber weitgehend toleriert.
( Quelle: TAZ 1987)
Die Eigentümer der meisten "Coffieshops" beschäftigen nämlich einen sogenannten "Hausdealer".
( Quelle: TAZ 1987)