Colbestr

  1. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.HRB 33740 - 8. Oktober 1996: W & S Textil GmbH, Berlin (Colbestr. 2, 10247 Berlin). ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)