DDR-Rentensystems

  1. Es ist nämlich so: Die Defizite, die bei der Umstellung des DDR-Rentensystems auf bundesdeutsches Recht zu decken sind, werden nicht mit Steuermitteln ausgeglichen, sondern durch Beitragsgelder der westdeutschen Versicherten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)