DMBG

  1. Nun sind die nach den Vorschriften des DMBG eingesetzten Werte gemäß § 74 DMBG die maßgebenden Ausgangswerte für die Steuern vom Einkommen und Ertrag. ( Quelle: Die Zeit (11/1952))
  2. Nun sind die nach den Vorschriften des DMBG eingesetzten Werte gemäß § 74 DMBG die maßgebenden Ausgangswerte für die Steuern vom Einkommen und Ertrag. ( Quelle: Die Zeit (11/1952))