Nun sind die nach den Vorschriften des DMBG eingesetzten Werte gemäß § 74 DMBG die maßgebenden Ausgangswerte für die Steuern vom Einkommen und Ertrag.
( Quelle: Die Zeit (11/1952))
Nun sind die nach den Vorschriften des DMBG eingesetzten Werte gemäß § 74 DMBG die maßgebenden Ausgangswerte für die Steuern vom Einkommen und Ertrag.
( Quelle: Die Zeit (11/1952))