DV-System

  1. Danach kann die Finanzverwaltung bei einer Außenprüfung zwischen drei verschiedenen Zugriffsmöglichkeiten wählen: Sie kann die mit Hilfe einer Datenverarbeitung (DV) erstellten Unterlagen einsehen und dazu auch das DV-System nutzen. ( Quelle: DIE WELT 2001)