Damenbekleidungsgeschäften

  1. Ein Verbot, Männer in Damenbekleidungsgeschäften oder -abteilungen zu beschäftigen, besteht nicht, ebenso wenig umgekehrt, berichtet der Geschäftsführer eines großen Bekleidungshauses an der Zeil. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.12.2001)