Dabei könnten sich erfahrungsgemäß Zinsunterschiede bis zu eineinhalb Prozent ergeben, die einem Kunden angesichts hoher Darlehensbeträge und langer Laufzeiten eine enorme Ersparnis erbringen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Es wird nicht hinreichend deutlich, daß sie in Verbindung mit der Tilgungsklausel in Nr. 4.1. zur Weiterverzinsung bereits getilgter Darlehensbeträge führt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)