Sie investieren, weil sie an Online-Ausschreibungen teilnehmen, Zugriff auf Datenbanken bekommen und so neue Kunden gewinnen möchten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.05.2001)
Speziell in bezug auf den Informationserwerb aus Online- Datenbanken wird der Annahme eines Kaufvertrages mit dem Argument entgegengetreten, die abgerufenen Informationen seien auch nach dem Abruf aus der Datenbank noch in dieser gespeichert (51).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)