Datenschutzbeauftragte Reinhard Vetter

  1. Körperzellen von Menschen würden auf das genetische Erbgut hin untersucht, ohne dass der dazu nötige Gerichtsbeschluss vorliege, kritisierte der Datenschutzbeauftragte Reinhard Vetter am Donnerstag. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)