Auch "nach 20 Jahren Datenschutzgesetzgebung" werde das Handeln der Verwaltung weiter von "eingefahrenen Denk- und Handlungsweisen der Mitarbeiter" geprägt, die das Datenschutzrecht nicht ernst genug nähmen, heißt es in Hassemers Jahresbericht.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)