Datenverarbeitungsanlage

  1. Bei der vom Kl. überwachten Datenverarbeitungsanlage handelt es sich auch um eine Hardware-Konfiguration im Tarifsinne, da unter einer solchen eine Zusammenstellung datenverarbeitender Geräte (Hardware) zur Erfüllung unterschiedl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)