Seit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber dazu die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und eine vorliegende Schwerbehinderung bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer berücksichtigen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 12.09.2005)
Nach der Gesetzesänderung sind bei dieser Entscheidung künftig nur noch drei Kriterien zu beachten: das Alter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten.
( Quelle: Die Zeit 1996)
Neben Abfindungsangeboten, die sich nach Alter und Dauer der Betriebszugehörigkeit richten, wird auch Unterstützung bei der Beschäftigungssuche oder Existenzgründung angeboten.
( Quelle: Handelsblatt vom 30.09.2005)
Jeder Mitarbeiter erhält, gestaffelt nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und Funktion, einen Bonus aus dem Teilverkauf einiger Versicherungsaktivitäten der Gruppe.
( Quelle: Welt 1996)
Da längere Kündigungsfristen allein von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhingen, würden Frauen etwa nach dem Erziehungsurlaub für ihre Kinder wieder auf die Grundkündigungsfrist von vier Wochen zurückgestuft.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Hinzu komme eine weitere Summe, die sich aus dem Alter und der Dauer der Betriebszugehörigkeit zusammensetze.
( Quelle: Die Welt vom 05.11.2005)
Entscheidend sind dabei in der Praxis vor allem drei Kriterien: das Alter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie die Unterhaltspflichten.
( Quelle: Tagesspiegel vom 06.04.2003)
Bei der ordentlichen Kündigung müssen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Fristen einhalten.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 03.06.2002)
Bei der Auswahl der Mitarbeiter, die bei einer Betriebsverkleinerung entlassen werden, sollen dann ausschließlich die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers eine Rolle spielen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)