Dauer der Betriebszugehörigkeit

  1. Seit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber dazu die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und eine vorliegende Schwerbehinderung bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer berücksichtigen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.09.2005)
  2. Nach der Gesetzesänderung sind bei dieser Entscheidung künftig nur noch drei Kriterien zu beachten: das Alter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  3. Neben Abfindungsangeboten, die sich nach Alter und Dauer der Betriebszugehörigkeit richten, wird auch Unterstützung bei der Beschäftigungssuche oder Existenzgründung angeboten. ( Quelle: Handelsblatt vom 30.09.2005)
  4. Jeder Mitarbeiter erhält, gestaffelt nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und Funktion, einen Bonus aus dem Teilverkauf einiger Versicherungsaktivitäten der Gruppe. ( Quelle: Welt 1996)
  5. Da längere Kündigungsfristen allein von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhingen, würden Frauen etwa nach dem Erziehungsurlaub für ihre Kinder wieder auf die Grundkündigungsfrist von vier Wochen zurückgestuft. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  6. Hinzu komme eine weitere Summe, die sich aus dem Alter und der Dauer der Betriebszugehörigkeit zusammensetze. ( Quelle: Die Welt vom 05.11.2005)
  7. Entscheidend sind dabei in der Praxis vor allem drei Kriterien: das Alter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie die Unterhaltspflichten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 06.04.2003)
  8. Bei der ordentlichen Kündigung müssen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Fristen einhalten. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 03.06.2002)
  9. Bei der Auswahl der Mitarbeiter, die bei einer Betriebsverkleinerung entlassen werden, sollen dann ausschließlich die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers eine Rolle spielen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)