Dauer-Aufenthaltsrecht

  1. Ferner sollen Flüchtlinge, die auch ohne Asylstatus Schutz vor Abschiebung wegen Gefahr für Leib und Leben im Heimatland genießen ("Kleines Asyl"), das gleiche Dauer-Aufenthaltsrecht erhalten wie anerkannte Asylinhaber. ( Quelle: DIE WELT 2001)