Sie sei oft eine Brücke zu einem Dauerarbeitsverhältnis.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 24.05.2002)
Obergrenze dürfte bei ungefähr 1 Jahr liegen, wenn etwa der ehemalige Soldat nach 2 Orientierungssemestern sein erstes Dauerarbeitsverhältnis nach dem Wehrdienst begründet.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)