Dauerleihverträge

  1. Beide Häuser bauten auf Dauerleihverträge, deren Laufzeit mittlerweile bis zum Jahr 2025 reicht; versehen freilich mit zahlreichen Fußangeln, was die Eingriffs- und Austauschrechte des Eigentümers angeht. ( Quelle: Tagesspiegel vom 10.07.2005)