Dauermeldezettel

  1. Es gibt ferner zeitweilige und Dauermeldezettel; wer auf Dauer angemeldet ist, kann nicht an die Luft gesetzt werden, weshalb kaum ein Vermieter seinen Mieter als Dauermieter anmeldet, auch wenn er die Miete auf Jahre im voraus kassiert. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)