Demokratiegebot

  1. Das zu beklagen hieße das Demokratiegebot des Grundgesetzes in seinem sensibelsten Bereich, dem der Eingriffsverwaltung, in Frage zu stellen. ( Quelle: FAZ 1994)
  2. Die Kläger sehen in dem Teilprivatisierungsgesetz einen Verstoß gegen das Demokratiegebot. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)