Da nicht nachgewiesen werden konnte, dass Straftaten wie etwa Volksverhetzung von den Demonstrationsteilnehmern zu erwarten sind, ist ein Verbot der Veranstaltung nicht möglich gewesen.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Der Zuschuss war den Demonstrationsteilnehmern vor der Fahrt nach Berlin von den jeweiligen Ortsverbänden bar ausgezahlt worden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)