Demonstrationsteilnehmern

  1. Da nicht nachgewiesen werden konnte, dass Straftaten wie etwa Volksverhetzung von den Demonstrationsteilnehmern zu erwarten sind, ist ein Verbot der Veranstaltung nicht möglich gewesen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Der Zuschuss war den Demonstrationsteilnehmern vor der Fahrt nach Berlin von den jeweiligen Ortsverbänden bar ausgezahlt worden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)