Denkmalsfundamente

  1. Also müssten die mit dem von Degussa gelieferten Betonverflüssiger gebauten Denkmalsfundamente ebenso abgetragen werden wie die Stelen, die schon mit dem von derselben Firma stammenden Anti-Graffiti-Mittel behandelt wurden. ( Quelle: Die Welt Online vom 07.11.2003)