Der Wert des Diebesgutes wird von der Polizei mit 1000 Mark angegeben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
Der Schaden an den Gebäuden sei zumeist höher als der Wert des jeweiligen Diebesgutes.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Woraus soll überhaupt der Glaube an unseren Rechtsstaat resultieren, wenn der Hehler zum Nutznießer des Diebesgutes sich selbst ernennt?
( Quelle: FAZ 1994)