Diebesgutes

  1. Der Wert des Diebesgutes wird von der Polizei mit 1000 Mark angegeben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
  2. Der Schaden an den Gebäuden sei zumeist höher als der Wert des jeweiligen Diebesgutes. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. Woraus soll überhaupt der Glaube an unseren Rechtsstaat resultieren, wenn der Hehler zum Nutznießer des Diebesgutes sich selbst ernennt? ( Quelle: FAZ 1994)