Dienstbetriebes

  1. Die Vertrauenspersonen werden in noch stärkerem Ausmaß bei Personal-, Disziplinar- und Beschwerdeangelegenheiten, bei Fragen des Dienstbetriebes, der Fürsorge und Betreuung sowie bei der Freizeitgestaltung beteiligt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)