Dienstvertrag

  1. Die Aufnahme der Beschränkung der Geschäftsführerbefugnis in den Dienstvertrag ist nicht zu empfehlen. ( Quelle: Moderne Arbeitsverträge, UB Media)
  2. Handelt es sich um einen Dienstvertrag, dann ist allein die Tätigkeit (ohne Erfolgsnotwendigkeit) entlohnungspflichtig. ( Quelle: Welt 1999)
  3. Im selben Schreiben sowie später im Dienstvertrag habe von Schoeler aber tatsächlich für von Trott die Besoldungsgruppe B 3 vereinbart. in der 26 000 Köpfe zählenden Stadtverwaltung gibt es nur rund ein Dutzend dieser lukrativen Arbeitsplätze. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  4. Auch wenn also ein generell erhöhtes Sicherheitsniveau zu besorgen ist, darf man dem Dienstvertrag gleichwohl nicht werkvertragliche Momente von Erfolgsgewährleistung unterschieben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)