Bei Diesners erster Verurteilung 1997 hatte das Landgericht Lübeck in der Urteilsbegründung nur zwei Schüsse erwähnt, obwohl am Tatort drei Patronenhülsen gefunden worden waren.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Das Lübecker Landgericht hatte bei den Taten eine "menschenverachtende Verblendung" Diesners festgestellt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Rechtskräftig dagegen ist die Verurteilung Diesners zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen der Ermordung des Polizisten.
( Quelle: Welt 1999)
Wie auch immer das Verfahren ausgehen wird, an der lebenslangen Haftstrafe Diesners wird sich nichts ändern.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)