Diesners

  1. Bei Diesners erster Verurteilung 1997 hatte das Landgericht Lübeck in der Urteilsbegründung nur zwei Schüsse erwähnt, obwohl am Tatort drei Patronenhülsen gefunden worden waren. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Das Lübecker Landgericht hatte bei den Taten eine "menschenverachtende Verblendung" Diesners festgestellt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Rechtskräftig dagegen ist die Verurteilung Diesners zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen der Ermordung des Polizisten. ( Quelle: Welt 1999)
  4. Wie auch immer das Verfahren ausgehen wird, an der lebenslangen Haftstrafe Diesners wird sich nichts ändern. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)