Direktstudium

  1. Auch in den Sonderschul-Ausbildungsgängen der DDR sei das Fernstudium nur halb so hoch eingestuft wurde wie ein Direktstudium. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Zeiten des Fernstudiums in der DDR werden wie ein Direktstudium behandelt ( 58 Sozialgesetzbuch IV) und nur mit 0,75 Entgeltpunkten pro Jahr bewertet, obwohl in dieser Zeit gearbeitet und Beitrag bezahlt wurde. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)