Disagien

  1. Peter Ausborn, Fachanwalt für Kapitalrecht aus Hamburg hat festgestellt, dass die Mehrzahl der Darlehensverträge nur vorgetäuschte und keine echten Disagien enthalten. ( Quelle: Die Welt Online vom 20.04.2004)
  2. Disagien, also Auszahlungsverluste oder Mehrverschuldungskomponenten, werden - zusätzlich zur 50-Prozent-Sonderabschreibung nach § 4 Fördergebietsgesetz bei Vermietung - meist bei kurzfristigen Kreditlaufzeiten vereinbart. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)